AGB’s der Germanotta GmbH
1. Geltung
1.1 Wir erbringen sämtliche Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser AGB. Entgegenstehende oder abweichende AGB des Anmelders / Veranstalters gelten nicht. Diese werden nur wirksam, wenn wir die Geltung der AGB des Anmelders / Veranstalters schriftlich bestätigen.
1.2 Vorstehendes gilt auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von den hier aufgeführten AGB abweichender Bedingungen des Anmelders / Veranstalters dessen AGB nicht widersprechen und die Bestellung vorbehaltlos annehmen und ausführen.
2. Vertragsschluss
2.1 Mit der Reservierung gibt der Anmelder ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Miet- und/ oder Bewirtungsvertrages ab. Die Reservierung kann persönlich, telefonisch oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erfolgen.
2.2. Der Anmelder hat für alle Verpflichtungen der Teilnehmer, für die er die Anmeldung mit vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen.
2.3 Ein Vertrag kommt mit Zugang der Reservierungsbestätigung durch das Restaurant zustande.
2.4 Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, besteht kein Anspruch auf bestimmte Tische im Restaurant oder auf bestimmte Räumlichkeiten.
3. Pflichten des Anmelders / Veranstalters
3.1 Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, dürfen Speisen oder Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitgebracht werden. Im Falle einer Gestattung durch das Restaurant ist das Restaurant berechtigt, Servicegebühr bzw. Korkengeld zu berechnen.
3.2 Der Anmelder / Veranstalter ist verantwortlich für die Einholung etwaiger erforderlicher Genehmigungen, insbesondere für Anmeldung und Abführung von Vergütungen an Verwertungsgesellschaften (z.B. bei Musikveranstaltungen bei der / an die GEMA).
3.3 Das Anbringen von Dekorationsmaterial oder Aufstellen von technischen Geräten oder sonstigen Gegenständen bedarf der Zustimmung des Restaurants. Dekorationsmaterial oder sonstige Gegenstände müssen den gesetzlichen Vorschriften entsprechen, insbesondere brandschutzrechtlichen Vorgaben. Das Restaurant ist berechtigt, ggf. einen entsprechenden Nachweis zu verlangen und im Falle des Nichtnachweises die Nutzung zu verweigern und Material / Gegenstände aus den Räumlichkeiten zu entfernen.
3.4 Sofern nicht anders vereinbart, sind mitgebrachte Materialien und Gegenstände nach Ende der Veranstaltung vom Anmelder / Veranstalter auf eigene Kosten unverzüglich zu entsorgen bzw. zu entfernen. Bei Nichtnachkommen ist das Restaurant berechtigt, die Entsorgung / Entfernung auf Kosten des Anmelders /Veranstalters vorzunehmen.
4. Preise, Zahlung
4.1 Die vereinbarten Preise schließen die jeweils gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Eine Erhöhung der Mehrwertsteuer nach Vertragsschluss geht zu Lasten des Anmelders / Veranstalters.
4.2 Das Restaurant ist berechtigt, jederzeit eine Anzahlung zu verlangen. Erhöht sich die Teilnehmerzahl nach Vertragsschluss, ist das Restaurant berechtigt, eine entsprechend erhöhte Anzahlung zu verlangen.
4.3 Rechnungen sind sofort ohne Abzug fällig.
4.4 Der Anmelder / Veranstalter kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüche aufrechnen.
5. Änderungen Teilnehmerzahl, Veranstaltungszeiten
5.1 Änderungen der in der Reservierung angeführten Teilnehmerzahl muss der Anmelder / Veranstalter dem Restaurant spätestens 5 Werktage vor dem vereinbarten Veranstaltungstermin mitteilen. Andernfalls ist die in der Reservierung genannte Teilnehmerzahl bzw. die bis dahin vereinbarte Teilnehmerzahl Grundlage der vom Restaurant am Veranstaltungstag zu erbringenden Bewirtungsleistungen. Entsprechendes gilt für sonstige Änderungswünsche des Anmelders / Veranstalters.
5.2 Abweichungen der Teilnehmerzahl von der gem. Ziff. 5.1 als endgültig vereinbarten Teilnehmerzahl nach unten werden als Stornierungen gem. Ziffer 6 behandelt.
5.3 Übersteigt am Veranstaltungstag die Teilnehmerzahl die gem. Ziff. 5.1 als endgültig vereinbarte Teilnehmerzahl nach oben wird das das Restaurant versuchen, dies im Rahmen seiner Möglichkeiten zu berücksichtigen, eine dahingehende Leistungsverpflichtung ist jedoch ausgeschlossen. Das Restaurant ist berechtigt, bei der Abrechnung die tatsächliche Teilnehmerzahl zugrunde zu legen.
5.4 Im Falle des Verschiebens der vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung aus Gründen, die das Restaurant nicht zu vertreten hat, ist das Restaurant berechtigt, dem Anmelder / Veranstalter hierdurch verursachte zusätzliche Personal- und Materialkosten in Rechnung zu stellen.
6. Rücktritt Anmelder / Veranstalter (Stornierung)
6.1 Tritt der Anmelder / Veranstalter zurück, ist das Restaurant berechtigt, folgende Stornokosten in Rechnung zu stellen:
a) Rücktritt bis 28 Kalendertage vor Veranstaltung: keine Stornokosten
b) Rücktritt bis 21 Kalendertage vor Veranstaltung: 20% des entgangenen Nettoumsatzes
c) Rücktritt bis 14 Kalendertage vor Veranstaltung: 50% des entgangenen Nettoumsatzes
d) Rücktritt bis 5 Kalendertage vor Veranstaltung: 75 % des entgangenen Nettoumsatzes
e) bei späterem Rücktritt: 100% des entgangenen Nettoumsatzes.
Ziff. e) gilt entsprechend, wenn überhaupt kein Rücktritt erklärt wird.
6.2 Bei der Berechnung des entgangenen Nettoumsatzes werden zunächst die bestellten Speisen berücksichtigt (Speisenumsatz). Falls diese noch nicht konkret festgelegt waren, gilt aktueller Mindestmenüpreis x vereinbarter Teilnehmerzahl. Der gem. Ziff. 6.1. in Rechnung zu stellende entgangene Nettoumsatz beträgt 130% des Speisenumsatzes (30% hiervon durchschnittlicher Getränkeumsatz).
6.3 Das Restaurant behält sich das Recht vor, einen höheren Schaden geltend zu machen.
6.4 Dem Anmelder / Veranstalter bleibt das Recht vorbehalten, nachzuweisen, dass dem Restaurant kein Schaden oder ein geringerer Schaden als in Höhe vorstehender Stornokosten entstanden ist.
7. Rücktritt Restaurant
7.1. Das Restaurant ist berechtigt, ohne Angaben von Gründen bis 21 Kalendertage vom Vertrag zurückzutreten.
7.2 Das Restaurant ist jederzeit bei Vorliegen eines wichtigen Grundes zum Rücktritt berechtigt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
a) der Anmelder / Veranstalter die vereinbarte Anzahlung nicht leistet,
b) die Reservierung unter Verwendung falscher oder irreführender Angaben erfolgte,
c) das Restaurant auf Grund von Tatsachen begründeten Anlass hat davon auszugehen, dass die Veranstaltung den reibungslosen Restaurantbetrieb, die Sicherheit oder seinen Ruf zu gefährden droht,
d) die Durchführung der Veranstaltung dem Restaurant auf Grund höherer Gewalt oder sonstiger nicht vom Restaurant zu vertretender Umstände unmöglich ist.
7.3 Im Falle eines Rücktritts nach Ziff. 7.2 lit. a) – c) gilt Ziffer 6 entsprechend. Maßgeblicher Zeitpunkt ist in diesem Fall der Zeitpunkt, in dem das Restaurant Kenntnis vom Vorliegen der Kündigungsgründe hat.
8. Haftung
8.1. Der Anmelder / Veranstalter haftet für alle Schäden, die durch ihn selbst, Teilnehmer oder Gäste der Veranstaltung, Mitarbeiter oder sonstige für ihn tägige Dritte verursacht worden sind. Er ist verpflichtet, entsprechende Versicherungen abzuschließen.
8.2 Das Restaurant haftet wie folgt:
a) in vollem Umfang bei zugesicherten Eigenschaften, Verletzung von Leben, Körper und/oder Gesundheit sowie bei Schäden, die auf einer vorsätzlichen Pflichtverletzung des Restaurants oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung dessen gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen; bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz im dort vorgesehenen Umfang,
b) soweit der Anmelder / Veranstalter Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, bei grob fahrlässiger Schädigung durch einfache Mitarbeiter nur für bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbare Schäden,
c) bei einfach fahrlässiger Verletzung von Kardinalspflichten und vertragswesentlichen Pflichten nur für bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbare Schäden,
d) Die Haftung für mittelbare Schäden ist im Falle von Schäden, die auf einfach fahrlässiger Pflichtverletzung beruhen, ausgeschlossen, sofern nicht Kardinalspflichten und vertragswesentliche Pflichten betroffen sind.
9. Schlussbestimmungen
9.1 Ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder anlässlich dieses Vertrages ist Rostock, sofern der Anmelder / Besteller Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
9.2 Für diese AGB und alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Anmelder / Veranstalter und dem Restaurant gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller internationaler und supranationaler (Vertrags-)Rechtsordnungen, insbesondere des UN-Kaufrechts.
9.3 Sollte eine Bestimmung der Allgemeinen Bedingungen unwirksam sein, so berührt das die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht. Abweichende Vereinbarungen oder Nebenabreden müssen schriftlich festgelegt werden.
Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen der Germanotta GmbH (Restaurant BLAUER ESEL)
1. Allgemeines
1.1 Für sämtliche Bestellungen von Produkten der Germanotta GmbH (nachfolgend „GG“ genannt) oder anderen Lebensmitteln (im Folgenden „Ware“ genannt) durch Kunden bei der GG und/oder über unsere Bestell-Plattform gelten nachstehende Liefer- und Zahlungsbedingungen. Diese Bedingungen sind auf dem Online-Portal der GG sowie als integrierter Bestandteil des Webshops abrufbar. Die Liefer- und Zahlungsbedingungen werden von dem Kunden mit jeder Bestellung von Ware bei der GG, gleich in welcher Form dies geschieht, und spätestens mit Entgegennahme der Ware als Inhalt des zwischen ihnen bestehenden Vertragsverhältnisses anerkannt.
1.2 Auch bei der Bestellung von Waren durch den Kunden über den von der GG auf dem Online-Portal www.blauer-esel.de betriebenen Webshop kommt ein Liefervertrag mit der GG zustande.
1.3 Etwaige von diesen Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen abweichende Vertragsbedingungen des Kunden haben auch dann keine Geltung, wenn die GG in Kenntnis dieser abweichenden Bedingungen das Rechtsgeschäft durch Ausgabe oder Lieferung der bestellten Ware ausführt.
2. Vertragsschluss
2.1 Die auf der Website der GG enthaltenen Offerten stellen eine Aufforderung an den Kunden dar, durch Bestellung ein konkretes Kaufangebot (Bestellung) zu unterbreiten.
2.2 Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware zu dem im Aushang bzw. auf der Website genannten Preis erwerben zu wollen. Die GG ist berechtigt, die Annahme dieses Vertragsangebotes entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Ware anzunehmen.
2.3 Bestellt der Kunde die Ware auf elektronischem Weg, bestätigt die GG die Bestellung unverzüglich. Die Bestätigung des Zugangs einer Bestellung stellt dabei jedoch noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar, kann jedoch mit der Annahmeerklärung verbunden werden. Der Vertragstext der Bestellung auf elektronischem Weg wird von der GG mit den vom Kunden bei Bestellung genannten persönlichen Daten gespeichert.
2.4 Bei Schreib-, Druck- und Rechenfehlern in dem Aushang beziehungsweise auf der Website oder sonstigen Produktdarstellungen ist die GG zur konkreten Preisberechnung berechtigt. Der Kunde hat in diesem Fall ein uneingeschränktes Rücktrittsrecht vom Liefervertrag.
2.5 Die in Flyern beziehungsweise auf der Website oder sonstigen Produktdarstellungen von der GG wiedergegebenen Bilder sind symbolisch; die Waren können in Ausführung, Gestaltung und Farbe abweichen. Die Qualität der Ware ist jedoch stets gewährleistet.
2.6 Bestellungen des Kunden können online, per E-Mail oder telefonisch und persönlich bei der GG auf Grundlage dieser Lieferbedingungen aufgegeben werden. Telefonisch und persönlich ist die GG innerhalb der Geschäftszeiten zu erreichen.
2.7 Die Kundenbestellungen werden in der Reihenfolge des Eingangs während der Geschäftszeiten bearbeitet, soweit nicht betriebliche Erfordernisse eine abweichende Handhabung erfordern.
2.8 Der Mindestbestellwert liegt im Gegenwert von zwei Hauptgerichten.
3. Lieferung
3.1 Die GG liefert, solange der Vorrat reicht.
3.2 Die Lieferung durch die GG erfolgt schnellstmöglich, regelmäßig binnen 30 Minuten. Sämtliche Angaben über die Lieferfrist und/oder einen Lieferzeitpunkt, einschließlich etwaiger Lieferzeitenprognosen sind unverbindlich, soweit nicht ausnahmsweise Lieferfrist und/oder Lieferzeitpunkt seitens der GG ausdrücklich und schriftlich zugesagt wurden. Dies gilt auch für Terminbestellungen des Kunden, deren Verbindlichkeit ausdrücklich und schriftlich durch die GG zugesagt werden muss.
3.3 Die Lieferung erfolgt ausschließlich innerhalb des erklärten Liefergebietes, es sei denn, die GG sagt eine Lieferung außerhalb dieses Liefergebietes ausdrücklich und schriftlich zu.
3.4 Die im Aushang beziehungsweise auf der Website der GG genannten Preise sind Bruttopreise und verstehen sich einschließlich der Lieferung.
3.5 Sollte bei Auslieferung der Kunde zum vereinbarten beziehungsweise voraussichtlichen Liefertermin nicht angetroffen werden, behält sich die GG vor, eine Aufwandsentschädigung zu berechnen. Dieses Recht zur Berechnung einer Aufwandsentschädigung besteht auch, wenn eine Auslieferung aus Gründen scheitert, die im Verantwortungsbereich des Kunden liegen (Beispiel: defekte Türklingel). Die Höhe der Aufwandsentschädigung entspricht dem Brutto-Bestellwert.
4. Bezahlung
4.1 Bei der Bezahlung der Ware im Zeitpunkt der Ausgabe in dem örtlichen Betrieb hat der Kunde die Wahl zwischen folgenden Zahlungsarten:
a) Barzahlung: Die Zahlung erfolgt in unserem Betrieb.
b) Kartenzahlung: Es kann vor Ort mit der EC- oder Kreditkarte gezahlt werden.
4.2 Bei Bestellung der Ware über den Webshop kann der Kunde den Rechnungsbetrag auch durch Online-Zahlung unter Auswahl einer der folgenden Bezahlverfahren vornehmen.
a) Online-Kreditkarteneinsatz im Fernabsatz (MasterCard, VISA):
Bei dem Bestellverfahren über den Webshop erfolgt die Eingabe der Kreditkartendaten und des Namens des Karteninhabers mit der Online-Zahlungsanweisung, wodurch der Rechnungsbetrag durch die Kreditkartenorganisation über den Zahlungsdienstleister zur Auszahlung an den Betrieb gelangt und dem Kreditkarten-Konto des Kunden belastet wird.
b) Online-Zahlung über ein PayPal-Konto:
Bei dem Bestellverfahren über den Webshop sendet der Kunde eine Zahlung in Höhe des Rechnungsbetrages über PayPal, wobei der Zahlungsauftrag über ein PayPal-Zahlungskonto des Kunden ausgeführt und der angewiesene Betrag dem Zahlungsdienstleister des Empfängers gutgeschrieben wird. Zur Sendung einer Zahlung mit PayPal muss der Kunde sich bei PayPal in Deutschland anmelden und sein PayPal-Konto verifizieren.
c) Bezahlung mit Klarna (Online-Überweisung):
Der Kunde hat die Möglichkeit, bei dem Bestellverfahren über den Webshop seinen Einkauf über Klarna mittels Sofortüberweisung zu bezahlen. Der Kunde muss sich nicht registrieren, sondern kann seine Zahlung im eigenen Online-Banking abschließen.
4.3 Die von dem Kunden gewünschte Zahlungsweise muss bereits bei der Bestellung angegeben werden. Anderenfalls besteht keine Verpflichtung von der GG zur Ausführung der Bestellung.
5. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zu ihrer vollständigen Bezahlung im Eigentum der GG.
6. Mängelhaftung
6.1 Die GG übernimmt keine Beschaffenheitsgarantie oder sonstige Garantien.
6.2 Der Kunde wird die Ware bei Übergabe auf äußere Beschädigungen und offensichtliche Fehler überprüfen und gegebenenfalls sofort reklamieren. Sollten während des Transportes Schäden und/oder Verluste auftreten, wird der Fahrer den Kunden direkt und unverzüglich unter gleichzeitiger Mitteilung an die GG informieren.
6.3 Ist die gelieferte Ware mangelhaft, kann der Kunde Nacherfüllung durch Ersatzlieferung verlangen. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde bei einem nicht unerheblichen Mangel vom Kaufvertrag zurücktreten, den Kaufpreis mindern oder Schadensersatz geltend machen.
6.4 Weitergehende Ansprüche des Kunden – gleich aus welchen Rechtsgründen – sind ausgeschlossen, soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt.
6.5 Die GG haftet nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere ist eine Haftung von der GG für entgangenen Gewinn oder für sonstige Vermögensschäden des Kunden ausgeschlossen.
6.6 Soweit die Haftung von der GG ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen von der GG.
6.7 Vorstehende (Ziff. 4-6) Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht oder ein Personenschaden (Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit) vorliegt. Die Haftungsbeschränkung gilt auch dann nicht, wenn der Besteller Ansprüche aus den §§ 1 und 4 Produkthaftungsgesetz besitzt.
6.8 Verletzt die GG eine vertragswesentliche Pflicht fahrlässig, ist die Ersatzpflicht von der GG auf den typischerweise bei Geschäften der fraglichen Art entstehenden Schaden beschränkt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf oder die GG dem Vertragspartner nach dem Vertragsinhalt gerade zu gewähren hat.
7. Datenschutz/Jugendschutz
7.1 Die gemäß vorstehender Ziffer II.3. gespeicherten Kundendaten beinhalten den Namen, die Anschrift mit der dazugehörigen Postleitzahl, die Telefonnummer sowie die vom Kunden bekannt gegebene E-Mail-Adresse.
7.2 Der Kunde erklärt mit der Warenbestellung sein Einverständnis, dass die von der GG gemäß vorstehender Ziffer II.3. gespeicherten Kundendaten von der GG intern verarbeitet und zum Zwecke der Marktanalyse und personalisierten Werbung genutzt werden.
7.3 Die GG wird das Jugendschutzgesetz berücksichtigen. Der Kunde ist verpflichtet, bei der Bestellung von dem Jugendschutzgesetz unterfallenden Waren den entsprechenden Altersnachweis zu führen.
8. Externe Links, Haftungsausschluss
Die GG übernimmt keine Haftung für die mit ihrer Homepage/Website verlinkten Seiten. Für sämtliche Inhalte, Angaben und Hinweise, die auf den durch Links auf der Homepage/Website von der GG erreichbaren Internet-Seiten enthalten sind, sind ausschließlich die Betreiber beziehungsweise Inhaber dieser Internetseiten verantwortlich. Dies gilt auch für alle Dienste, Versprechungen und alle sonstigen Möglichkeiten, die dort genutzt werden können.
9. Anwendbares Recht
Für alle Rechtsbeziehungen zwischen der GG und Kunden aufgrund der Bestellung von Waren zur Ausgabe oder Auslieferung an den Kunden gilt ausschließlich das materielle und formelle Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und derjenigen Regelungen des Internationalen Privatrechts, die zu der Anwendung eines anderen als des deutschen Rechts führen würden.
10. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist der Ort, an dem die bestellte Ware an den Kunden ausgegeben oder ausgeliefert wird. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen der GG und dem Kunden ist Rostock.
11. Regelungslücke
Haben sich die Vertragsparteien bei einem Vertrag, den beide Seiten als geschlossen ansehen, über einen Punkt, über den eine Vereinbarung getroffen werden sollte, tatsächlich nicht geeinigt, so ist die GG unter Berücksichtigung und in Ergänzung der getroffenen Vereinbarungen berechtigt, die Regelungslücke unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen nach billigem Ermessen zu schließen.
12. Salvatorische Klausel
Sind oder werden einzelne Bestimmungen eines zwischen dem Kunden und der GG jeweils geschlossenen Liefervertrages oder dieser Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen nichtig oder unwirksam, so berührt dies die Wirksamkeit des Liefervertrages im Ganzen und der übrigen Vertragsbestimmungen nicht. Die Parteien des Liefervertrages sind verpflichtet, die nichtige oder unwirksame Bestimmung durch eine solche wirksame zu ersetzen, die in ihrem wirtschaftlichen Gehalt der nichtigen oder unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Verfasser: Germanotta GmbH
(Stand: 25.03.2020)